Mit knapp 19,- Euro im Monat für die Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs im Hartz-IV-Regelsatz* sowie in der Grundsicherung zur Aufstockung von zu geringen Renten* hat der diesbezügliche Personenkreis die A…karte gezogen. Das Geld reicht nicht mal für ein Sozialticket (in Höhe von derzeit 36,- Euro) bzw. gerade mal für ganze vier (in Zahlen: 4) Fahrten im Monat durch die Stadt, da man mit einer Fahrkarte selbst innerhalb der gültigen 2 Stunden nur in eine Richtung (also NICHT auch wieder zurück) fahren darf.
Im Gegensatz dazu bekommen Hartz-IV-Empfänger aber (auf Antrag) den gesamten Rundfunkbeitrag (ehemals GEZ-Gebühren genannt) erlassen und statt sie dieses wundervolle Geschenk, sich kostenlos durch die Mainstream-Medien total verblöden zu lassen, dankbar annehmen und einfach vor der Glotze sitzen bleiben, bestehen sie darauf, unbedingt ihr trautes Heim verlassen zu wollen. Manche sogar, um völlig frei bestimmt und somit gänzlich unerlaubt sozialen bzw. ehrenamtlichen Aktivitäten nachzugehen.
Auf Grund dieser unbeschreiblich undankbaren Uneinsichtigkeit werde ich nicht nur eine sechzehn stündige Fernsehpflicht pro Tag für jeden einzelnen Hartz-IV-Empfänger durchsetzen, damit sich die Erlassung des Rundfunkbeitrages wenigsten annähernd rechnet, sondern auch die Strafen fürs Schwarzfahren immens steigern. Zwar löst eine höhere Strafe fürs Schwarzfahren nicht das Problem, aber über das mit der Rechtsprechung verbundene Programm „Arbeit statt Strafe“** werden die Schwarzfahrer auf diese Art und Weise noch viel öfter zur richtigen(!) sozialen Arbeit zwangsverpflichtet, was sie dadurch viel mehr motiviert, sich anständig in die Gesellschaft einzubringen. Sich frei bestimmt in die Gesellschaft einzubringen ist purer Egoismus, was mit der Zeit unsere geregelte Gesellschaftsordnung völlig zerstört.
*) Der Vollständigkeit halber sollte man noch erwähnen, dass im Hartz-IV-Regelsatz bzw. in der Grundsicherung bereits 0,- Euro zur Anschaffung eines Fahrrades und knapp 0,60 Cent für dessen Instandhaltung sowie knapp 1,- Euro pro Monat für Ersatzteile und Zubehör eingerechnet sind. Auch mit gut 2,- Euro pro Monat für die Nutzung des öffentlichen Fernverkehrs wird der (Reise-)Freiheit des Hartz-IV-Empfängerns nun wirklich keine Grenze gesetzt, wobei man das Schmarotzertum sowieso nicht noch beim (unerlaubten) Reisen unterstützen sollte.
**) Nicht zu verwechseln mit dem ehemaligen Erfolgsprogramm „Arbeit macht frei!“.